Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Wer ein Fernstudium ins Auge gefasst hat, sollte neben der geeigneten Fernschule auch eventuelle Zuschüsse der öffentlichen Hand zu dieser Form der Weiterbildung in Erfahrung bringen. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in diesem Zusammenhang für Weiterbildungsmaßnahmen, und dazu zählt auch das Fernstudium, den so genannten Bildungsscheck an.

Arbeitnehmer, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten oder leben, können diese Form der Unterstützung für ihr Fernstudium in Anspruch nehmen. Der Bildungsscheck dient dazu, durch Bezuschussung betriebliche oder private Weiterbildung zu fördern. Dieser Zuschuss deckt die Hälfte der Kosten der Weiterbildung und kann bis zu einer Höhe von 2000 Euro gewährt werden. 

Voraussetzungen für den Bildungsscheck

Der Bildungsscheck wird für Beschäftigte oder Berufsrückkehrer für ihr Fernstudium angeboten. Auch Existenzgründer und Firmen in Nordrhein-Westfalen können in den Genuss des Bildungsschecks für ein Fernstudium kommen. Wichtig ist, dass der Bewerber (Arbeitnehmer oder Firma) nicht im laufenden Jahr oder im Jahr davor an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hat. Für Firmen in Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin, dass die Zahl der Beschäftigten nicht mehr als 250 betragen darf. Der Antrag muss vor Antritt der Weiterbildung gestellt werden.

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Wofür gilt der Bildungsscheck?

Im Fokus steht der Erhalt der Beschäftigung. Das heißt, zum Beispiel Fernunterricht oder ein Fernstudium, das der beruflichen Qualifikation dient, wird entsprechend gefördert.

Wie komme ich an den Bildungsscheck?

Bevor der Bildungsscheck beantragt werden kann, findet ein Beratungsgespräch durch eine vom Land Nordrhein-Westfalen zugelassene Stelle statt. Dies können

  • IHK,
  • Handwerkskammern
  • oder andere Organisationen

aus der Wirtschaft sein. Hier wird die Berechtigung geprüft und ggf. erteilt. Auch Volkshochschulen und kommunale Wirtschaftsförderungen bieten diese Beratung an.

Die Telefonhotline 0211 837-1929 von Nordrhein-Westfalen informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

Das Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ (zur Website) informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an: Bürgerinnen und Bürger, Beraterinnen und Berater sowie Unternehmen.