
Noch nie war Bildung so wichtig wie heute. Denn in einer veränderten Arbeitswelt mit neuen Herausforderungen für jeden Einzelnen ist ein Fernstudium eine gute Qualifikation für einen sicheren Arbeitsplatz und somit eine wertvolle Investition. Schlagen Sie mit einem zielgerichteten Hochschulabschluss einen vielversprechenden Karriereweg ein.
Die Entscheidung für ein Fernstudium soll nicht an den finanziellen Mitteln und dessen Finanzierung scheitern. Es gibt heutzutage zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, wie Sie für Ihr Fernstudium gefördert werden können. Auch unabhängig von Ihrem Einkommen, Alter und Wohnort bieten sich Ihnen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten und attraktive Finanzierungsangebote.
Aus diesem Grund beschäftigt sich diese 5-Teilige Serie mit den zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten & Förderungsmöglichkeiten für Fernstudium interessierte. Die 5-Teilige Serie wird in den kommenden Wochen die folgenden Punkte etwas näher beleuchten.
1. Steuern sparen
2. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
3. Bildungsgutschein
4. Meister-BAföG
5. Bildungskredite
Ihr Fernstudium ist steuerlich absetzbar
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- und Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Aufwendungen für eine Fort- und Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sein. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine berufsbegleitende Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie durch die Weiterbildung Kenntnisse in einem bereits ausgeübten Beruf vertiefen wollen oder mithilfe des Fernstudiums einen Berufswechsel anstreben.
Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
- Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
- Arbeitsmittel wie z.B. Computer, Software
- Übernachtungskisten bei Seminarteilnahme
- Verpflegungskosten bei Seminarteilnahme
- Anfahrt zur jeweiligen Fernschule und wieder zurück
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit und um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich bei Fragen an ihren Sachbearbeiter im Finanzamt, Ihren Steuerberater oder dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. wenden.
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