Weiterbildungsscheck Sachsen

Ein Fernstudium bietet viele Vorteile in Bezug auf räumlicher und zeitlicher Flexibilität. Allerdings sollte man auch bedenken, dass die Kosten für ein Fernstudium höher sind, als bei einem normalen Studium. Wenn jedoch das Verdienst eine festgelegte Höhe nicht übersteigt, ist es möglich, ein solches Fernstudium bezuschussen zu lassen.

Für wen gilt der Weitrbildungsscheck Sachsen (nicht)?

Durch den Weiterbildungsscheck Sachsen werden Menschen gefördert, die an einer Weiterbildung in Form eines Fernstudiums zur Verbesserung ihrer Berufssituation interessiert sind. Der Weiterbildungsscheck Sachsen gilt jedoch nicht:

  • für Beschäftigte im „Öffentlichen Dienst“
  • für Weiterbildung der Freizeitbeschäftigungen
  • für Personen, die anderweitig eine öffentliche Förderung erhalten können
  • gezahlt wird.



Anforderung & Voraussetzung bei der Beantragung des Weiterbildungsschecks Sachsen

Für Kosten dieser Weiterbildung sind keine finanziellen Grenzen gesetzt. Um den Weiterbildungsscheck Sachsen beantragen zu können, muss man allerdings einige Auflagen erfüllen.

  • Der Fernstudent muss in Sachsen wohnen
  • Die Weiterbildung z. B. das Fernstudium kostet mindestens 650,00 Euro
  • Der zukünftige Fernstudent steht in einem Arbeitsverhältnis

Je nach Verdienst, Alter und Berufssituation werden für eine Fortbildung mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen Zuschüsse im höchsten Fall von 80% bezahlt.

Wie läuft eine Beantragung ab?

  • Suche von drei Angeboten für eine persönliche Weiterbildung bzw. Fernstudium.
  • Preise erfragen/Angebot einholen
  • Den Weiterbildungsscheck Sachsen vor Beginn des Fernstudiums beantragen.





Die entsprechenden Antragsformulare lassen sich auf der Website der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de herunterladen. Die Formulare können auch online ausgefüllt und abgespeichert werden.

Nachdem die Sächsische Aufbaubank die Förderung für das Fernstudium bestätigt hat, erhält man den sogenannten Weiterbildungsscheck Sachsen und dann kann die Anmeldung zum Fernstudium erfolgen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Fernstudiums senden Sie die Belege über die Zahlung der Studiumsgebühren ein, und der Förderbetrag wird überwiesen.

Servicenummer

Wenn Sie Fragen haben, ist die Sächsische Aufbaubank für Sie da. Sie erreichen die Mitarbeiter montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr.

  • Tel. 0351 4910 – 4930
  • Fax 0351 4910 – 1015