Das Bundesministerium für Forschung und Bildung bietet für ein Fernstudium die so genannte Bildungsprämie an. Die Bildungsprämie für z. B. ein Fernstudium ist auf drei Arten erhältlich.
Prämiengutschein
Zunächst gibt es den Prämiengutschein. Diese Form der Bildungsprämie können Erwerbstätige für ihr Fernstudium verwenden, sofern ihr Einkommen 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 für gemeinsam Veranlagte nicht überschreitet. Diese Bildungsprämie ist die Zusage in schriftlicher Form, dass bis zu 500 Euro für Weiterbildung zum Beispiel für ein Fernstudium gewährt wird, sofern der Eigenanteil mindestens ebenfalls dieser Summe entspricht.
Bildungsprämie
Die zweite Form der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Interessenten für ein Fernstudium können sie in Anspruch nehmen, wenn sie gemäß Vermögensbildungsgesetz (VermBG) Vermögenswirksame Leistungen mit Arbeitgeberzuschuss nutzen. Die Entnahme von Geld aus diesen Sparverträgen für ein Fernstudium kann somit ohne Auswirkungen auf die komplette Arbeitnehmersparzulage erfolgen. Diese erhalten Arbeitnehmer, deren Einkommen pro Jahr nicht über 25.600 Euro bzw. 51.200 bei gemeinsamer Veranlagung liegt.
Weiterbildungsdarlehen
Die dritte und letzte Bildungsprämie ist das Weiterbildungsdarlehen für ein Fernstudium. Dies ist ein Kredit öffentlich-rechtlicher Banken der dem Antragsteller zur Finanzierung für sein Fernstudium gewährt wird. Dieses Darlehen ist auch für höhere Jahreseinkommen möglich. Hier gilt es, eine Förderrichtlinie zu beachten.
Wer die Bildungsprämie für sein Fernstudium in Anspruch nehmen will, findet weitere Informationen auf der Website vom Bundesministerium für Forschung und Bildung (zur Website).